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Arbeitsrecht in der EU Verfassung fliegt flexibel auseinander

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:17
Das Nein zur europäischen Verfassung von Franzosen und Niederländern hatte seinen Ursprung im unterentwickelten Arbeitsrecht neben dem freien Binnenmarkt für alle Unternehmen. Jetzt wird auch noch der Rest bestehender Rechte der Flexibilität unterworfen.

Seit dem No und dem Nee arbeitet die EU heftig an einem besseren Bild des Arbeitsrechtes, das neben den vielen Verordnungen unterentwickelt ist. Um der Wirtschaft den Vorrang zu geben, ist das Arbeitsrecht liegengeblieben.

In einem Grünbuch der Kommission mit dem Titel Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts soll das EU Arbeitsrecht an die bestehenden Wirtschaftsregeln angepasst werden. Ob diese Anpassung aber auch den Arbeitnehmern gefällt, muß im Einzelnen geprüft werden. Schließlich ist es nicht mehr leicht, in ein bestehendes Regelwerk auch noch diejenigen Eckwerte einzubringen, die ein Arbeitsrecht für sich braucht.

Das Grünbuch geht von einer Anpassung des Arbeitsrecht an die bestehenden Bedingungen aus und gibt damit weiterhin der Wirtschaft den Vorrang. So sollen beispielsweise Arbeitnehmer mehr Flexibilität zeigen. Der EU Kommissar Spidla für Beschäftigung spricht von Flexicurity als Antwort auf die Globalisierung. Praktisch heißt das, die Beschäftigten sollen flexibel ihrer Arbeit in Europa hinterherziehen, bis sie alle in dem Land mit dem billigsten Lohn wohnen.

Zeigt das nicht wie abgehoben Europa über seine Arbeitnehmer diskutiert, die im Gegensatz zu einem EU Kommissar keine Umzugsförderung bekommen. Flexibilität ist selten in einem Land aber fast nie in europäischen Ländern zu beobachten. Das zerstört meist jegliche soziale Zusammenhänge. Der EU Kommissar scheint zu verkennen, daß Europa nicht Amerika ist.

Ebenso sollen sich die Sozialschutzbestimmungen flexibel anpassen. Inzwischen weiß doch jeder, daß das den Verlust an Schutz bedeutet, weil Arbeitgeber sie flexibel zu ihren Gunsten auslegen.

Der Gipfel an Kuriositäten wird klar, wenn das europäische Arbeitsrecht auch von flexiblen Kündigungsfristen spricht, um es - *wörtlich zitiert* - Unternehmen leichter zu machen, flexibler auf Anforderungen einer innovationsgetriebenen Wirtschaft zu reagieren. So beschrieben sind das Maßstäbe der Wirtschaft und damit das Ende der Reste eines EU Arbeitsrechtes, wenn so etwas je bestanden hat.

Daß es dem EU Kommissar für Beschäftigung Ernst mit diesem Umbau ist, sieht man in seiner Antwort auf die Frage nach einer Stellungnahme zu den Massenentlassungen bei Alcatel-Lucent, in der er auf das oben zitierte Grünbuch verweist. Eine andere Stellungnahme ist bisher nicht bekannt. Bei der tatsächlich europäischen Tragweite dieser Entlassungen fehlt bisher eine Stellungnahme der Kommission.

Es ist also kein Wunder, daß die Verfassungsdiskussion in Europa nicht weiterkommt, weil das Arbeitsrecht weiter sträflich vernachlässigt bleibt. Es ist weit von den Vorstellungen des deutschen Vizekanzlers entfernt, die bei einem informellen Treffen formuliert wurden, solange das Arbeitsrecht eine in das Wirtschaftsrecht eingeflickte Nebensache ist.

Unter diesen Gesichtspunkten sind nationale Arbeitsrechtsgrundlagen tatsächlich besser als das Flexibilisierungsrecht der EU, FTD vom 19.4.07. Die EU bleibt daher für Arbeitnehmer solange nicht attraktiv als sie nur den kleinsten Nenner der nationalen Rechte zu bieten hat.

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