Meinungsfreiheit durch CICERO Urteil gestärkt
Wie angekündigt hat das Bundesverfassungsgericht am 27.2.07 ein bahnbrechendes Urteil zur Meinungsfreiheit gesprochen. Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Politmagazins Cicero war rechtswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte mündlich zur Begründung *Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln*.
Ein weiterer Satz richtet sich an die staatsanwaltlichen Ermittler, *eine bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses durch ein Medium reiche nicht als Begründung für die Durchsuchung der Redaktion aus*. Sonst könnten Staatsanwälte den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz aushebeln.
Das Urteil wird allgemein anerkennend in der Presse gewürdigt, beispielsweise Reporter ohne Grenzen , sz , Netzeitung oder spiegel vom 27.2.07.
Weitere Konsequenzen müßten nach ROG sein:
- Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von § 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden,
- Auch sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt.
Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen. Auch der Verband der Zeitungsverleger fordert neue presserechtliche Regeln, Pressehaus Heidenheim .
Schröder)
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24737/1.html
Wenn "Politiker aller Parteien", Chefredakteure und andere
(Un)verdächtige gemeinsam jubeln und Weihrauch verbreiten, sollte man
misstrauisch sein, genauer hinsehen und das Kleingedruckte lesen