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Tarifpluralität

erstellt von valter zuletzt verändert: 23.06.2010 14:35
Die Einheit von Tarifen in einem Betrieb wird vom Bundesarbeitsgericht aufgegeben, Az.: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10 vom 23.6.2010 sowie 4 AZR 537/08 (A) und 4 AZR 549/08 (A) vom 27.1.2010

Zwei Senate des Bundesarbeitsgericht möchten kleineren Gewerkschaften mehr Macht zugestehen, gleich ob sie besser oder schlechter sind. Eine ähnliche Entscheidung über eine einstweilige Verfügung hatte erst die am Kino Babylon aktive Basisgewerkschaft FAU Berlin am Kammergericht durchgesetzt.

In Zukunft kann es nach dieser Änderung konkurrierende Tarifverträge an einem Betrieb geben und man kann nur hoffen, daß Konkurrenz belebt und die Gewerkschaften sich durchsetzen, die sich besser für ihre Mitglieder einsetzen, aber nicht diejenige, die sich besser über den Tisch ziehen läßt.

Die Begründungen der früheren Urteile liegen schon vor. Die heutigen Urteile, auf die in einer Pressemitteilung verwiesen wird, werden bereits u.a. in FTD und AFP kommentiert.

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