Stellungnahme der Geschäftsleitung zur Pressemitteilung des Betriebsrates des Babylon vom 19.1. 2009
Die Geschäftsleitung des Babylon nimmt die Belange der Mitarbeiter ernst und übt keinerlei Druck auf die Arbeit des Betriebsrates aus. Kurz nach Arbeitsaufnahme des Betriebsrates, hatte es bereits im vergangenen Jahr ein gemeinsames Gespräch gegeben. Hier wurde die Normalität in der Zusammenarbeit von beiden Seiten ausgefüllt. Eine außerordentliche Betriebsversammlung am 15.1. 2009 wurde von Seiten des Betriebsrates kurzfristig, zwei Stunden vor Versammlungsbeginn – ohne Angabe von Gründen - abgesagt. Verwunderlich ist nun, dass stattdessen der Betriebsrat eine Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gab, ohne der Betriebsleitung überhaupt die Möglichkeit zu geben, darauf vorher einzugehen. Dies als Versuch zu werten, das Arbeitsklima zu verbessern, fällt nicht leicht. Zudem ist es ein Verstoß gegen die rechtlich geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In der Pressemitteilung werden verschiedene allgemeine und einige konkrete Vorwürfe formuliert, auf welche wir nun eingehen möchten:
- Der staatliche Zuschuss für das Babylon beträgt etwa 28% der Ausgaben. Das Babylon ist als kommunal geförderte Einrichtung eine Non-Profit-Organisation. Jeder der im Babylon zu arbeiten beginnt, kennt die Höhe der Vergütung, die branchenüblich ist. Das Babylon versucht, bei seit Jahren gleich bleibenden Zuschüssen, eine stetige Kostensteigerung durch den Zuwachs an Publikum auszugleichen.
- Unbegründete Kündigungen hat es keine gegeben.
- Alle eingereichten Urlaublaubsanträge wurden genehmigt und ordnungsgemäß vergütet.
- Es wurde niemand in die Kellerräume versetzt. A. W. wurde gebeten, das Plakatlager aufzuräumen, was sie und andere Servicemitarbeiter bereits in der Vergangenheit gemacht hatten. Das Plakatlager befindet sich sowohl im Erdgeschoss als auch im Keller. Es handelt sich dabei um eine zumutbare Tätigkeit, die von Zeit zu Zeit erledigt werden muss. Damit wurde nicht der Arbeitsplatz von Frau W. in den „Keller“ verschoben. Natürlich hätte Frau W. längst wieder an der Kasse eingesetzt werden können, wenn sie nicht erklärt hätte, dass sie wegen anderer Nebenjobs im Augenblick nicht für den Einsatz im Babylon zur Verfügung steht.
- Es ist richtig, dass der Arbeitsvertrag von Herrn A. H. am 31. Dezember auslief. Bewusst irreführend ist es aber, wenn der Eindruck erweckt wird, dies wäre wegen der Wahl in den Betriebsrat geschehen. Herr A. H. fiel wiederholt durch grobe Fehler bei seiner Arbeit als Vorführer auf. Während der Fußballweltmeisterschaft mussten die 500 Gäste einer Premiere in der Mitte des Films im Dunkeln sitzen, weil er sich während des Dienstes das Spiel der russischen Nationalmannschaft anschaute. Bei einer Sonntagsmatinee der HFF kam er so spät, dass er die Vorstellung nicht mehr ordentlich einrichten konnte und der Regisseur, sowie die 400 Gäste, durch das falsche Filmformat brüskiert wurden. Die Vorstellung musste unterbrochen werden. Anfang Dezember letzten Jahres ist er einem Festivalorganisator mit beiden Händen an den Hals gesprungen, weil dieser ihn auf die falsche Reihenfolge der Kurzfilme hingewiesen hatte und um Abbruch der Vorstellung bat. Diese Gegebenheiten haben absolut nichts mit A. H. Wahl in den Betriebsrat zu tun. Wer dies als solches darstellt, versucht die Öffentlichkeit zu täuschen.
- Die Betriebsleitung hat niemals rechtliche und menschliche Standards missachtet. Dafür lässt sich nicht ein Beispiel finden.
- Zusammenfassung: Ein Zusammenhang zwischen dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages oder dem Auftrag, das Plakatlager aufzuräumen und der Mitgliedschaft im Betriebsrat gibt es nicht und ist frei erfunden. Die Betriebsleitung wendet – wie auch in der Vergangenheit – die gesetzlichen Bestimmungen an. Wer Anderes behauptet, schuldet der Öffentlichkeit einen Beweis. Es ist im Sinne der Betriebsleitung und des Babylon und seiner Mitarbeiter und Gäste, ein möglichst gut funktionierendes, vielfältiges Medienhaus in der Mitte Berlins zu etablieren. Alle die daran mitwirken möchten, laden wir ehrlich dazu ein.
Geschäftsleitung Berlin, den 27. 1. 2009