Stellungnahme PRINOVIS
Sehr geehrter Herr ,
allen Mitarbeitern von Prinovis am Standort Nürnberg wurde angeboten, das Bündnis zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes Nürnberg durch Abschluss einer Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu unterstützen. Der hierin enthaltene Sonderkündigungsschutz ist eine Gegenleistung für die von diesen Mitarbeitern erbrachten wichtigen Beiträgen zur Standortsicherung des Nürnberger Betriebes.
Die Wirksamkeit des arbeitsvertraglichen Sonderkündigungsschutzes hat Prinovis zuvor juristisch prüfen lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass ein Sonderkündigungsschutz arbeitsvertraglich wirksam vereinbart werden kann. Mitarbeiter, die über diesen arbeitsvertraglichen Sonderkündigungsschutz verfügen, sind im Rahmen von betriebsbedingten Kündigungen besonders geschützt.
Viele Grüße | AA
PRINOVIS
www.prinovis.com