Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home Gewerkschaft Streik Diskussion um den Generalstreik

Diskussion um den Generalstreik

erstellt von valter zuletzt verändert: 07.11.2010 16:35
Seit 1955 ist Generalstreik richterlich nicht erlaubt, generelle Aussperrung schon. Das nannte sich Parität

Nach dem Modell in Frankreich dürfte hierzulande kein politischer (General-)Streik stattfinden, in dem branchenübergreifend eine Arbeitsniederlegung stattfindet, ein Generalstreik . Eine 60 Jahre alte richterliche BAG Feststellung aus der Gründungszeit der Bundesrepublik wird immer mehr infrage gestellt, nachdem einzelne Streiks und Demonstrationen wie in Stuttgart oder an der Castor-Strecke durchaus politische Ziele verfolgen.

Vielleicht haben Konservative auch recht, die sofort das Recht auf einen Generalstreik abstreiten. Im Hinterkopf mag auch die Vorstellung sein, daß Deutsche vor dem Streik nach der Berechtigung fragen. Mit so einer Frage ist die Spontanität verloren, sich gegen falsche Regierungsentscheidungen zur Wehr zu setzen.

Die richterliche Entscheidung, in der sogar (generelle) Aussperrung als zulässiges Mittel festgeschrieben wurde, fiel noch in die Gründungszeit der rheinisch geprägten Bundesrepublik. Doch nach 60 Jahren hat sich viel in dieser Republik geändert. Eine Kassiererin hat nach zähem Einzelkampf erst die jahrelang übliche Bagatellkündigungen gekippt. Eine Prüfung der Berechtigung der BAG Entscheidung aus 1955 wäre daher genauso überfällig. Die Frage kann sich überholen, wenn Spontanität das richterliche Verbot eines Generalstreiks überflüssig macht.

Es kann gut sein, wenn um das Streikrecht theoretisiert wird. Ob theoretisieren im konkreten Fall, der gerell eine breite Öffentlichkeit bewegt, immer noch eine Rolle spielt, kann bezweifelt werden. Sicher hingegen scheint, daß mit dem Einsatz von Wasserwerfern und Polizeiknüppel generell zu rechnen ist.

(0) Kommentare