Anpassung der Verfassung
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zur Auflösung der Tarifeinheit in Betrieben ist eine Diskussion über die Verfassung entbrannt. Eine Verfassungsdiskussion nur weil Piloten und Lokführer auch das Streikrecht für sich reklamieren, ist ein Zeichen von Hilfslosigkeit und Panik-mache von Privilegien-Besitzern, die ihre Felle weg schwimmen sehen.
- Arbeitgeber fürchten mehr Streiks von kleinen Sparten-Gewerkschaften.
- Große Gewerkschaften fürchten die Konkurrenz kleiner engagierter Berufsgruppen und Basisgewerkschaften.
Das sind alles verständliche Gründe, weil es um Macht und Einfluss geht. Aber muß denn gleich die Verfassung geändert werden, bloß weil ein oberes Gericht nicht nach der eigenen Meinung entschieden hat? Der schnelle Ruf nach Änderung der Verfassung zeigt jedenfalls nicht große Achtung vor der Basis unserer Demokratie. Solche Änderungen sind ein Verfallszeichen, wenn eine in einzelnen Punkten unbequeme Verfassung so eben mal schnell geändert werden soll.
Die Verfassungsdiskussion macht aber auch ein fehlendes Verfassungsverständnis klar; demnach haben wir bisher die Verfassung nicht eingehalten und passen sie uns an, wenn sie unbequem ist. Ruft das nicht die Verfassungshüter, einschl. des Gerichtes in Karlsruhe auf den Plan, die derartigen Umgang mit der Verfassung untersagen?