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Kaiser's Verdachtskündigung

erstellt von valter zuletzt verändert: 11.04.2013 12:52
Kündigungen sollten eigentlich immer begründet sein. Es gibt immer noch Richter, denen ein Verdacht ausreicht, einem Beschäftigten etwas nachsagen zu können, was zur Kündigung ausreichen soll.

Eine Verdachtkündigung bedeutet für den Betroffenen eine Bestrafung nur für einen meist unbewiesenen Verdacht hin, gleichgültig ob der Verdacht sich auf Tatsachen zurückzuführen läßt oder ein Konstrukt des Kündigenden ist, um eine Kündigung erst aussprechen zu können. Das ist auch die Ansicht des Deutscher Anwaltvereins (DAV), der hinter dem Verdacht eine schwere Verfehlung oder Straftat erwartet.

Der Kassiererin Emmely, die sich an der Einzelhandelstarifrunde 2007/2008 beim Streik in ihrer Filiale in Berlin Hohenschönhausen beteiligte, wird als schwere Verfehlung eine Unterschlagung von Pfandbons im Wert von1,30 vorgeworfen und es hat sich tatsächlich ein junger Richter Schleusener gefunden, der ihre Kündigungsschutzklage deshalb abgewiesen hat, im Detail nachzulesen in einem Netzwerk IT Projekt und in einem Artikel der NRhZ-Online – Neue Rheinische Zeitung vom 19.12.08, ebenso HAZ , Indymedia und Radio Utopie .

Mancher wird sich fragen, wieso es überhaupt Verdachtskündigungen gibt, wenn doch Angeklagte weit schwerer Straftaten bei unbewiesenem Verdacht freigesprechen werden, Beispiele der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Max Strauss , der wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde oder Ackermann der sich in einer unklaren Beweislage freigekauft hat.

Es wird daher Zeit, das mittelalterliche Instrument der Verdachtskündigung endgültig und restlos abzuschaffen. Es soll niemand mehr aus nicht bewiesenem Verdacht etwas untergeschoben wird. Dagegen wenden sich nicht nur Gewerkschaften, was in der Verdachtkündigung von engagierten Mitgliedern eine klare Diskriminierung bedeutet, sondern auch Manager

Emmelys Fall kann daher für viele eine Erlösung von einem Unrecht der Justiz werden. Deshalb ist die Kassiererin zu bewundern und zu unterstützen. Dem Richter Schleusener und ähnlich mittelalterlich Denkenden ist daher anzuraten, ihr Wissen und die Einstellung auf den neuesten Stand zu bringen.

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(6) Kommentare

Anonymer Benutzer 19.12.2008 15:02
leider sind die meisten richter in ihren schwarzen oder roten roben ,häufig nur die diener der herrschenden klasse und das sind in diesem "unserem Lande" nun mal die kapitalisten!!
schönen gruss zum bevorstehen fest vom jägermeister
Anonymer Benutzer 02.02.2009 00:27
Neben der offenen Frage, wieso bei der "Verdachtskündigung" ein Verdacht ausreicht, der nicht zweifelsfrei bewiesen werden muss, finde ich in dem Fall die Verhältnismäßigkeit krass verletzt.
Wieso kann man einem langjährigen Mitarbeiter fristlos kündigen, wegen 1,30 € (selbst wenn es wahr wäre).
Das rechtfertigt vielleicht eine Abmahnung, aber meines Erachtens sicher keine fristlose Kündigung!
Anonymer Benutzer 25.02.2009 13:39
Der Verdacht ist nach Ansicht der Gerichts nicht erfunden, sondern (durch Zeugenaussagen) belegt und dies mit einer derart hohen Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht nicht anders handeln konnte. Eine Kassiererin bei der der (erhärtete) Verdacht einer Straftat besteht, hat kann wegen der gestörten Vertrauensstellung nicht mehr beschäftigt werden.
Anonymer Benutzer 27.02.2009 21:01
Bei einer Verdachtskündigung reicht (wie schon der Name sagt) der Verdacht aus, der sollte allerdings begründet sein. Eine Begründung kann aber von einem findigem Personalschef leicht konstruiert werden. Bei einer nachgewiesenen Verfehlung eines Mitarbeiters stehen nach dem BetrVG auch heute schon genügend Möglichkeiten einer Bestrafung des Mitarbeiter von einer Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung zur Verfügung. Als ehenaliges BR-Mitglied meine ich, dass eine Verdachtskündigung nicht mehr in die heutige Bechäftigungslandschaft passt.
Anonymer Benutzer 28.02.2009 16:35
Hey Leute,
ihr solltet nicht alles glauben, was was eine total befangene Richterin Reber am LAG, die im Nebenberuf Seminare für Arbeitgeber hält, wie man mittels Verdachtskündigung unbequeme "Unkündbare" rauswirft (!), so an Lügen verbreitet. Ich will hier nicht alles wiederholen, aber die Details zu diesem unglaublichen Skandal sind sehr gut in folgendem Artikel zusammengestellt:
http://www.spiegelfechter.com/[…]/wenn-recht-zu-unrecht-wird
Anonymer Benutzer 12.03.2009 11:54
Ja, so unterschiedlich ist eben die Rechtssprechung in
ein und demselben Land - s. Urteil AG Dortmund (Bäcker hat
sich mit Firmen-"Kapital" Brötchen bestrichen)
Dort wurde die Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Arbeitgeber
gerügt, einen Arbeitnehmer deswegen fristlos zu kündigen,
zumal er viele Jahre im Unternehmen ohne Fehl und Tadel
gearbeitet hat.
Wenn man nicht vorrangig unbequeme/unliebsame Mitarbeiter
(Betriebsratsaktivitäten!) auf diese Art loswerden möchte,
hat ein Arbeitgeber durchaus auch andere arbeitsrechtliche
Möglichkeiten wie eine Abmahnung oder auch eine fristgemäße
Kündigung (bei nicht zu kittendem Vertrauensverhältnis).
Der Gesetzgeber sollte die Verhältnismäßigkeit bei einer
Verdachtskündigung unbedingt überprüfen, wenn nicht ohnehin
darüber zu entscheiden, ob eine Verdachtskündigung (k)ein
probates Mittel ist, sich "elegant" von Mitarbeitern zu trennen!