Kaiser's Verdachtskündigung
Eine Verdachtkündigung bedeutet für den Betroffenen eine Bestrafung nur für einen meist unbewiesenen Verdacht hin, gleichgültig ob der Verdacht sich auf Tatsachen zurückzuführen läßt oder ein Konstrukt des Kündigenden ist, um eine Kündigung erst aussprechen zu können. Das ist auch die Ansicht des Deutscher Anwaltvereins (DAV), der hinter dem Verdacht eine schwere Verfehlung oder Straftat erwartet.
Der Kassiererin Emmely, die sich an der Einzelhandelstarifrunde 2007/2008 beim Streik in ihrer Filiale in Berlin Hohenschönhausen beteiligte, wird als schwere Verfehlung eine Unterschlagung von Pfandbons im Wert von € 1,30 vorgeworfen und es hat sich tatsächlich ein junger Richter Schleusener gefunden, der ihre Kündigungsschutzklage deshalb abgewiesen hat, im Detail nachzulesen in einem Netzwerk IT Projekt und in einem Artikel der NRhZ-Online – Neue Rheinische Zeitung vom 19.12.08, ebenso HAZ , Indymedia und Radio Utopie .
Mancher wird sich fragen, wieso es überhaupt Verdachtskündigungen gibt, wenn doch Angeklagte weit schwerer Straftaten bei unbewiesenem Verdacht freigesprechen werden, Beispiele der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Max Strauss , der wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde oder Ackermann der sich in einer unklaren Beweislage freigekauft hat.
Es wird daher Zeit, das mittelalterliche Instrument der Verdachtskündigung endgültig und restlos abzuschaffen. Es soll niemand mehr aus nicht bewiesenem Verdacht etwas untergeschoben wird. Dagegen wenden sich nicht nur Gewerkschaften, was in der Verdachtkündigung von engagierten Mitgliedern eine klare Diskriminierung bedeutet, sondern auch Manager
Emmelys Fall kann daher für viele eine Erlösung von einem Unrecht der Justiz werden. Deshalb ist die Kassiererin zu bewundern und zu unterstützen. Dem Richter Schleusener und ähnlich mittelalterlich Denkenden ist daher anzuraten, ihr Wissen und die Einstellung auf den neuesten Stand zu bringen.
schönen gruss zum bevorstehen fest vom jägermeister