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Streikrecht wieder von einstweiliger Verfügung bedroht

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Wie beim Streik der Lokführer versucht der Einzelhandel das Streikrecht mit einstweiligen Verfügungen zu unterlaufen, weil kein Schaden angerichtet werden darf und der Einzelhandelsverband erwirkte nun vor Gericht so eine einstweilige Verfügung (ArbG 2 Ga 9993/08).

Beim grundgesetzlichen Streikrecht wird immer wieder versucht, mit einstweiligen Verfügungen zu arbeiten, um Schaden abzuwenden, taz vom 30.6.08. Dabei haben die Bürger beim jüngsten Milchstreik erst wieder gemerkt, dass ein Streik immer auch Wirkungen haben muss, um etwas zu erreichen.

Auch beim Bahnstreik mussten die Gerichte danach einsehen, dass einstweilige Verfügungen schließlich ein Grundrecht nicht bremsen dürfen, Urteil vom 02.11.2007 Aktenzeichen 7 SaGa 19/07 . Doch einige Gerichte haben die Lektion immer noch nicht gelernt. Es wird also höchste Zeit, dass solche Versuche, das Streikrecht mit einstweiligen Verfügungen zu verhindern, ein für alle mal verboten werden.

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