Streik-Grundrecht ist wiederhergestellt
Das im Grundgesetz, Artikel 9 , verankerte Streikrecht ist wiederhergestellt. Es stand bei der Verhandlung zwischen der Gewerkschaft der Lockführer GdL und Bahn zur Diskussion, spiegel am 2.11.07.
Bisher hatte das Chemnitzer Arbeitsgericht das Streikrecht auf den Nahverkehr beschränkt mit der Folge, daß die GdL sich die Stimmung bei den Bahnkunden vermiest und es immer schwerer ist, gegen die öffentlich geäußerte Meinung zu streiken, auch wenn es der Bahn nicht gelang, daraus Fürstimmen zu sammeln. Die enormen Gehaltssteigerungen der Bahn Manager wurden immer wieder angesprochen, doch Antworten blieben aus. Das ist ja auch nicht zu verstehen, sich 300% mehr zu gönnen, im Tarifstreit aber um Kommastellen zu feilschen.
Die LAG Richter stellten das Streikrecht uneingeschränkt wieder her. Es kann demnach auch im Fern- und Güterverkehr gestreikt werden, AFP vom 2.11.07.
Die Zurueckhaltung der GdL , am Wochenende nicht streiken zu wollen, hatte sich ausgezahlt, weil damit die Stimmung wieder zuungunsten der uneinsichtigen Bahn kippt, gleich wie die Chemnitzer Entscheidung ausgeht. Man darf zweifeln, ob die Kosten eines Streikes bei der Entscheidung eine Rolle spielen, da jeder Streik etwas kostet, wenn er wirksam sein soll. Die Chemnitzer Richter wollten doch nicht abwägen, wieviel Grundrechte kosten dürfen. Dann wäre auf jeden Fall eine weitere Schlacht um das Streikrecht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fällig. Richter wollen sich doch nicht in die Tarifautonomie einmischen.
Das Jammern um eine Einschränkung des Streikrechtes von Arbeitgebern wird nun anheben. Doch wäre die Bahn gut beraten, nun ein ernsthaftes Angebot vorzulegen.