Wieder entscheidet ein Gericht über Streik bei der Bahn
Den für Freitag angekündigten Streik will die Bahn wieder per einstweiliger Verfügung am Arbeitsgericht Chemnitz verbieten lassen. Schließlich hatte bereits das Nürnberger Arbeitsgericht einen Streik aus volkswirtschftlichen Gründen verboten .
Das erstinstanzliche Verbotsurteil ist bisher nie überprüft worden, so daß man glauben kann, Streiks wären nur zulässig, wenn sie keine volkswirtschaftliche Folgen haben. Die nächste Frage ist, ob es überhaupt Streiks ohne Folgen gibt.
Die "GdL gibt sich kämpferisch":http://www.focus.de/finanzen/news/bahn_aid_134727.html und will die Frage notfalls durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht entscheiden lassen. Das wird sie wohl auch tun müssen, weil es sonst die Juristen der Bahn in ihrem Sinn entscheiden lassen.
Der erneute Versuch der Bahn, Streiks gerichtlich verbieten zu lassen, kann nach einer Mitteilung der GdL auch ein Schuß nach hinten ausgehen, weil der damit den Beamten die Möglichkeit eröffnet, sich am Streik der GdL zu beteiligen, "GdL-Presseerklärung":http://www.gdl.de/redaktionssystem/sitecontrol.php?action=showarticle&mode;=news_artikel/1191448800.html vom 4.10.07.
Vor dem Hintergrund des Streikrechts im Grundgesetz ist eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht zu vermeiden. Ist ja schon traurig, daß die streitenden Parteien nach den viele Monate dauernden Auseinandersetzungen noch nicht weitergekommen sind, wobei immer der andere daran Schuld ist. Wen wundert es, wenn es dann zum Streik kommt, selbst wenn zunächst die Kunden Bahn darunter leiden, bis sich die Wirkungen beim Bahn Vorstand danach zeigen werden.