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Wann urteilt das Verfassungsgericht über Streikrecht?

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Die Bahn hat vom Nürnberger Arbeitsgericht gewonnen, das Grundrecht auf Streik hat verloren. Vorerst sind die Lokführer ausgebremst und ein langer Streit bis zum Verfassungsgericht kündigt sich an.

Das Arbeitsgericht Nürnberg untersagt den weiteren Streik der Gewerkschaft der Lokführer, weil der gesamten Volkswirtschaft insbesondere in der Hauptreisezeit immense wirtschaftliche Schäden drohen.

Das für seine Arbeitgerfreundlichkeit bekannte Nürnberger Arbeitsgericht reduziert damit das Grundrecht auf Streik auf die Fälle, in denen die Tarifpartner nur miteinander spielen.

Das falsche Urteil wird vielfach kommentiert. Schließlich ist zu erwarten, daß es noch einmal von höheren Gerichten umgedreht wird, da es sich um eine Verfassungsfrage handelt.

Auch wenn erst einmal eine Schlichtungsrunde angelaufen ist, damit ist der Verfassungsstreit um das Streikrecht nicht zu lösen.

Es ist nur schade, daß Verfassungsurteile viel zu lange auf sich warten lassen und sie allein durch Verzögerung auf die berühmte Tarifautonomie einwirken. Oder hat das Verfassungsgericht von sich aus schon begonnen, eine Verhandlung vorzubereiten?

Ja, so ist das, wenn man sich auf Gerichte verläßt.

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