Streiks bei Bahnen und Ferienfliegern
Den Schlüssel bei Streiks im Urlaubsverkehr halten die Bahn, die sich mit ihren Lokführern einigen müßte und bei der LTU, die ihren Piloten eine Zulage von 6% gewähren soll.
Nach der "gerichtlichen Klärung":nesw20070715-001 über die Berechtigung von Streiks kann nun in den einstigen Staatsbetrieben gestreikt werden. Arbeitgeber planten mit der Privatisierung eine Gewinnsteigerung durch Lohnkürzungen. Diese Kürzungen wollen die aufstrebenden Branchengewerkschaften nicht so hinnehmen.
Appelle nützen da wenig, wer alles vom Streik betroffen ist. Schließlich wollten diese Unternehmen privat wirtschaften. Da geht es nicht, nur die Vorteile der Privatwirtschaft geniessen zu wollen.
Die privatisierten Betriebe, die nun mit Tarifauseinandersetzung und mit selbstbewußten Arbeitnehmern in Schlüsselpositionen zu tun haben, werden das Rad nicht mehr zurückdrehen und wieder verstaatlicht werden wollen, damit wieder Ruhe an der Streikfront einkehrt.
Arbeitnehmer sind in den letzten Jahren zu sehr mit Auslagerungsgespensten bedroht worden, daß sie nun selbst ähnliche Mittel anwenden, um einen Teil der Firmengewinne für sich in Anspruch zu nehmen.