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BAG: Streikrecht bei Restrukturierung

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:19
Gerade auch bei Restrukturierung besteht ein unangefochtenes Streikrecht. Arbeitgeberverband versuchte vergeblich das Streikrecht durch eine Klage einzuschränken, 1 AZR 252/06 vom 24. April 2007

Gerade auch bei Restrukturierungen besteht das verfassungsmäßige Streikrecht, so urteilte das BAG vom 24.4.07 und auch Finanznachrichten vom 25.4.07.

In dem Urteil ging es um typische Sozialplaninhalte wie Ansprüche auf Abfindungen oder Qualifizierungsangebote. Das sind tariflich regelbare Angelegenheiten. Das BAG urteilte, dass Gewerkschaften mit Streiks bei Betriebsänderungen auch "sehr weitgehende Tarifforderungen" gegenüber dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Arbeitgeberverband verfolgen können.

Alles in allem war dieses Urteil eine volle Bauchlandung des Arbeitgeberverbandes, dem es nicht gelungen ist, das Streikrecht auszuhöhlen. Es ist sogar damit stärker als zuvor und auch aktuell, weil Restrukturierungen überall drohen. Die Arbeitnehmer können dagegen nun auch juristisch gestützt vorgehen.

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