Waren an der Bestechung bei VW nur 2 Personen beteiligt?
In der Bestechungsaffäre bei VW, über die nach dem GBR Vorsitzenden, als wahrscheinlich Bestochenem, nun der verantworliche Personalchef und Namensgeber der Arbeitslosengeld Reformen Peter Hartz gestolpert sind, standen bereits Summen im Raum, die es kaum glaubhaft machen lassen, daß alles nur ein Spiel von 2 Personen war. Netzeitung vom 9.7.05 berichtet, daß Mitglieder des Betriebsratsausschusses samt Ehefrauen einmal jährlich im Firmenflieger in europäische Metropolen geflogen seien und dort auch Privateinkäufe bezahlt worden seien.
Welche Betriebsräte außer dem Betriebsausschuß noch von dem unkontrollierten Budget profitiert haben, die heute noch in Amt und Würden sind, ist genauso nachzufragen, wie das Verbleiben des Betriebsausschusses und wie die Beteiligung weiterer Vorstandsmitglieder, die beim Treiben des Personalvorstandes tatenlos zugesehen haben.
Es ist ja kaum zu glauben, daß dem Finanzvorstand nicht aufgefallen ist, daß unkontrollierte Budget's existieren. Und was wußten die anderen VW Vorstände? Hat der Vorstandsvorsitzende seine Vorstände nicht im Griff? Schließlich müssen die Aufsichtsräte, einschließlich Herrn Wulff, erklären, wie sie ihre Aufsichtspflicht ausgeübt haben, warum sie nicht erkannt haben, daß bei VW unkontrollierte Konten existieren und was haben sie dagegen unternommen? Diese Fragen werden die weitere Diskussion beherrschen.
Beim Betriebsrat ließe sich die Spreu vom Weizen, die Bestechlichen und die Unbestechlichen, am Besten durch Neuwahlen klären. Dazu müßte der Betriebsrat so offen wie die Bundesregierung sein und sofort Neuwahlen ansetzen. Mit einem kompletten Rücktritt wäre das sogar viel einfacher. Der neue GBR Vorsitzende, der wahrscheinlich auch Betriebsausschußmitglied ist, mit dem Gehalt eines Abteilungsleiters wird deutlich machen müssen, seit wann er dieses Gehalt bekommt und wenn die Einstufung mit seiner Wahl in Verbindung steht, stellt sich sofort die Frage, ob das bereits der erste Bestechungsschritt ist. Aus der Betriebsverfassung ist jedenfalls nicht zu erkennen, daß (GBR-) Vorsitzende einen Anspruch auf Abteilungsleiter-Gehälter hätten.
Im verbliebenen VW Vorstand und im Aufsichtsrat, insbesondere in der Niedersächsischen Landesregierung als Mehrheitseigentümer, sind alle aufgefordert, für schnelle und komplette Aufklärung zu sorgen. Es reicht nicht aus, allein nach dem Aufsichtsratsmandat des zurückgetretenen GBR Vorsitzenden zu fragen, wenn hier auch noch andere gewählte oder eingesetzte Aufsichtsräte ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
Man sollte nur weiter suchen und die sache nicht in vergessenheit raten lassen.
Weg mit denen