Fällt Hartz über die Bestechungsaffäre der VW Betriebsräte?
Die Bestechung einiger VW Betriebsräte, einschließlich des zurückgetretenen Gesamtbetriebsratschefs Volkert, scheint erwiesen zu sein und hat eine breite Resonanz in der Presse ausgelöst. Nach der angekündigten Klage eines rausgeworfenen Personalbearbeiters stellt sich die Frage, ob jetzt der Personalvorstand selbst dran ist?
War die Lösung des Tarifkonfliktes bei VW vor einem Jahr ebenfalls von dem Techtelmechtel mit den Betriebsräten betroffen? Heute läßt sich das so leicht nicht mehr prüfen. Selbst wenn hier Verwicklungen festgestellt würden, es bestehen doch wenig Chancen, das alles zu reparieren? Die Bestechungsaffäre hat ja bereits erheblich Porzellan bei der Mitbestimmung und in der Rufschädigung gut arbeitender Betriebsräte zerschlagen.
Die Geschädigten sind allemal die Arbeitnehmer bei VW, die sich mit diesem bestechlichen Betriebsrat eine längere Arbeitszeit eingehandelt haben. Verdienen sie das, weil Sie ihn ja auch gewählt haben?
Fatal wäre es, wenn bei den Machenschaften auch der Streik um die 35 Stunden Woche in den neuen Bundesländern betroffen wäre. Dann wäre der verlorene Streik und das danach zu beobachtende Hinschwinden der Gewerkschaften eine Quittung für das Fehlverhalten.