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Nicht jeder Betriebsrat muß bestechlich sein

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:22
Gedanken zum Rücktritt des Besamtbetriebsratschefs Volkert bei VW, dessen Entscheidung in Verbindung mit der Bestechung des tschechischen HR Managementes gebracht wird.

Ob der zurückgetretene Gesamtbetriebsratschef Volkert aus Altergründen oder wegen der Nähe zu einer "Schmiergeldaffäre bei VW":http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID;=2005-06-30T171739Z_01_DEO039724_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-FIRMEN-VOLKSWAGEN-20050630.xml oder um "öffentlichen Diskussionen":http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/07/01/wirtschaft/763658.html zu entgehen, zurückgetreten ist, wird noch zu klären sein. Nur langsam kommt zutage, was wirklich geschah, spiegel vom 4.7.05

Es stellt sich mal wieder die Frage der möglichen Bestechlichkeit von Mandatsträgern, gerade bei Betriebsräten, die per Gesetz zwischen den Fronten stehen. Sie sollen zum einen Vertreter der Belegschaft sein, zum anderen Verhandlungspartner der Firma.

Bietet es sich nicht an, daß eine mit allen Wassern gewaschene Personalabteilung, heute meist HR (Human Resources) genannt, alle Mittel auch das kleinerer und großer Bestechung ansetzt? Wer kann schon sagen, daß sich Betriebsräte nie von Einladungen, Extrazahlungen, Gehaltsaufbesserungen, Beförderungen, besonderen Aufmerksamkeiten bei Jubiläen oder als Training bezeichneten Reisen beeinflussen ließen.

Noch kurz vor dem Rücktritt der Regierung Schröder, die als Vertrauensfrage abläuft, wurde das Managergehälter-Gesetz zusammen mit der Offenlegungspflicht von Nebentätigkeiten durchgewinkt, auch gegen Widerstände aus der Union. Endlich, muß man sagen, weil es sehr lange gedauert hat, die fehlende Transparenz für Personen in wichtigen Ämtern herzustellen.

Wurden Betriebsräte bei dem TransparenzGesetz vergessen? Viele Betriebsräte meinen ja Co-Manager zu sein. Oder gehört die Bestechung von Betriebsräten ins Strafgesetz, um Bestechungsversuche zu benennen, was sie sind: Kriminelle Mittel von Firmen, die betriebliche Mitbestimmung unterlaufen. Bestechung von Betriebräten nimmt der Vertretung von Arbeitnehmern ihre moralische Berechtigung.

Ob man der Bestechungs-Problematik mit der in US Firmen verbreiten Ethik beikommen kann, muß eher bezweifelt werden, weil sich noch nicht einmal die Manager daran halten.

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