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Die angemasste Hierarchie der Betriebsräte

erstellt von valter zuletzt verändert: 26.11.2008 10:49
Laut Betriebsverfassung agieren Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte im Auftrag der einzelnen Betriebsräte. Allzuoft massen sie sie sich das Mandat nur an und verhandeln manchmal sogar gegen die Interessen der Beschäftigten

Die in grossen Unternehmen mögliche Bündelung von Interessen in einem Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat trägt seltsame Blüten. Allzuoft geben sie sich als Chef der Betriebsräte aus und entscheiden über die Köpfe hinweg, was auch manche Betriebsratsvorsitzende meinen machen zu können.

In der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) wird derzeit diskutiert, dass sich ein einzelner Betriebsrat gegen die Überbestimmung durch einen Gesamtbetriebsrat wehrt, GdL vom 21.11.08. Gleiche Augenhöhe mit der Geschäftsführung beginnt nach Auffassung der Gewerkschaft erst bei einem Konzernbetriebsrat.

Man fragt sich in der laufenden Tarifrunde , in der es still um die früher streikbereite GdL geworden ist, was da dran ist, wenn die Konkurrenzgewerkschaft Transnet von Lüge spricht.

So mancher Höhrer und Betrachter einer Talkshow wundert sich auch, wenn solche Gesamt- oder Konzern- Interessenvertreter vor laufender Kamera stehen und meinen ex Kadedra für eine Vielzahl von Mitbestimmungsgremien und den Beschäftigten sprechen zu können, nicht nur im Fall des Rüsselsheimer Autobauers, auch die Authorisierung des Otto Gesamtbetriebsrates ist keineswegs sicher erkennbar. Der Fall eines Wolfsburger Gesamtbetriebsrates war bestimmt auch nicht immer im Interesse Aller und keineswegs abgestimmt.

Kann man überhaupt verhindern, dass sich eine angemasste Hierarchie der Interessenvertreter bildet, aus der Vertretungsrechte entnommen werden? So manches läßt man sich eben gefallen. Anmassung könnte man mit einer vollständigen Rückkopplung heilen, indem alle Alleingänge zur Abstimmung gestellt werden, also typische Basisdemokratie. Nur so wäre öffentlichen Darstellungen von Über-Betriebsräten denkbar, weil sie eine nachträgliche Genehmigung erhalten. Sonst blieben es Selbstdarstellungen Einzelner.

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