Bezahlte Gewerkschaft handelte treu im Auftrag von Siemens
In einem soll die Gegengewerkschaft AUB treu gewesen sein: Sie hat für Millionenzahlungen den Auftrag des Elektronikkonzerns Siemens befolgt und gefügige Gegengewerkschaften nicht nur bei Siemens selbst aufgebaut, WiWo vom 30.9.08. Sonst drohen auch noch Forderungen von Siemens, die Bestechungsgelder zurückzuzahlen.
Geht der Bestechungsprozess am Thema vorbei, dass Bestechung eines Großunternehmens zum Aufbau einer eigenen gefälligen Gewerkschaft das strafbare ist, wenn vermutet wird, daß die bestochene Organisation vielleicht die Bestechungsgelder veruntreut und sie hintenrum wieder der richtigen Gewerkschaft spendet? Solche Winkelzüge hatte niemand bisher angenommen, eher noch der etwas grosszügige Umgang mit Steuern, derStandard vom 30.9.08.
Schön wäre es, wenn der AUB Bestechungsprozess das Ausmaß aufdeckt, mit dem ein Unternehmen die Betriebsverfassung auszuhebeln versucht hat und wenn das Verfahren damit endet, dass die Wiederholung sich als nicht lohnend erweist, weil abschreckende Strafen drohen. Sonst bleibt Deutschland Mittelmass bei Bestechung.