Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home Firmennachrichten Telekommunikation Münchener Staatsanwalt läßt Betriebsratsdaten bei Siemens auswerten - vertrauliche Daten gelangen an Personalabteilung

Münchener Staatsanwalt läßt Betriebsratsdaten bei Siemens auswerten - vertrauliche Daten gelangen an Personalabteilung

erstellt von valter zuletzt verändert: 30.08.2008 14:32
Siemens hatte die Protokolle seines Betriebsrates in der Hofmannstr. angegriffen, um nach verlorenen Prozessen - bisher jedoch erfolglos - nicht weiterbeschäftigen zu müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Betriebsratsprotokolle beschlagnahmt und sie bei Siemens auswerten lassen.

Aus den Netzwerk IT vorliegenden Unterlagen ist erkennbar, daß Siemens mit allen Mitteln versucht, die schwere Arbeit seines Betriebsrates in der Münchener Hofmannstr in Mißkredit zu ziehen, die in NCI dokumentiert wird. Die Protokolle sollen angeblich gefälscht sein, in denen der Betriebsrat über 360 Widersprüche beschlossen hat. Durch diese Zweifel versucht Siemens, die Berechtigung der Widersprüche in Zweifel zu ziehen mit der Folge, daß die Gewinner der arbeitsgerichtlichen Verfahren ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung aus den Widersprüchen verlören.

In einem Ermittlungsverfahren hat die Saatsanwaltschaft die Dateien und Unterlagen des Betriebsratsvorsitzenden und eines Mitgliedes des Personalausschusses beschlagnahmen lassen. Wenn sie diese Daten am Gericht hätte auswerten lassen, wäre das ja noch in Ordnung. Aber die Staatsanwaltschaft hat alles zur Siemens IT-Tochter SBS gebracht, um dort die Auswertung machen zu lassen. So konnten alle Daten an die Siemens Personalabteilung weitergeleitet werden, der so die vertraulich an den Betriebsrat gerichtete Post lesen kann, vergl. NCI Bericht.

Die Staatsanwaltschaft hat nicht verhindert, daß die ausgewerteten Daten an den Personalleiter weitergegeben werden. Deshalb hat sich der Betriebsratsvorsitzende, dessen Daten beschlagnahmt wurden, gegen die Weitergabe an die Siemens Personalabteilung beschwert. Mit der Beschwerde wird verfolgt, daß die Weitergabe vertraulicher Daten bezeichnet wird, was sie ist: illegal. Die Beschwerde soll verhindern, daß mit solchen Verfahren die grundgesetzlich verankerte Vertraulichkeit persönlicher Daten nicht untergraben wird.

Der Siemens-Belegschaft der Hofmannstr. ist zu raten, nach Bundesdatenschutzgesetz § 34 Datenauskünfte bei ihrer Personalabteilung und der Staatsanwaltschaft anzufordern, um zu erfahren, was inzwischen nach der staatsanwaltlichen Auswertung dort angekommen ist und die Möglichkeiten des Bundesdatenschutzgesetzes zur Löschung zu nutzen. Anfragen haben keine besonderen Formerfordernisse

abgelegt unter:

(0) Kommentare