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Entlassungslisten vom Betriebsrat für den NSN Stellenabbau?

erstellt von valter zuletzt verändert: 27.03.2012 20:14
Sind Namenslisten kein Verrat an der Belegschaft, wenn sie Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage erheblich erschweren? Wie kann ein Betriebsrat in nur zwei Tagen die Sozialauswahlkriterien für die 3.600 Mitarbeiter überprüfen?

München den 27.3.2012 Der Betriebsratsvorsitzende (IG Metall), hat für Montag, den 2.4.2012 und Dienstag, den 3.4.2012 zu einer zweitägigen Betriebsratssitzung geladen. Mit eingeladen sind Michael Leppek von der IG Metall München und der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Rüdiger Helm.

In dieser Sitzung soll es darum gehen, einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Dieser soll als wesentlichen Bestandteil eine vom Betriebsrat verabschiedete Namensliste gemäß §1 Abs. 5 KSchG („Negativnamensliste“) für die Mitarbeiter, die gehen sollen, enthalten. Weiter soll einer „Positivnamensliste“ für die Zuordnung zu den neuen Gesellschaften zugestimmt werden. Es ist jetzt schon klar, dass die abschließende Beschlussfassung zu diesem Interessenausgleich mit der Negativnamensliste am Dienstag, den 3.4.2012 um 15 Uhr erfolgen soll.

Namenslisten nach §1 Abs. 5 KSchG sind für einen Betriebsrat ein absolutes No Go, denn Namenslisten erschweren Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage erheblich. Durch Zustimmung zu Namenslisten macht sich ein Betriebsrat zu einem Handlanger des Arbeitgebers. Wie will der Betriebsrat in nur zwei Tagen überprüfen, ob die Sozialauswahlkriterien für die 3.600 Mitarbeiter erfüllt sind?

Durch die Zustimmung in dieser Eile zu dem Interessenausgleich mit Namenslisten soll einerseits die Kündigungsschutzklage erschwert werden und andererseits die Klage auf Nachteilsausgleich aus §113 Abs.3 BetrVG unmöglich gemacht werden. Der Betriebsrat erschwert mit einer Zustimmung zu dem geplanten Interessenausgleich allen Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sollen, die Durchsetzung ihrer Rechte erheblich.

Außerdem sind alle Fraktionen, also auch die IG Metall mit dem Wahlversprechen „mit uns gibt es keine Namenslisten“ angetreten.

Gehört hat man in den letzten Wochen viel von der IG Metall, aber wenig vom Betriebsrat, so dass manche Mitarbeiter sich schon gefragt haben, ob sie in der Münchner Martinstraße überhaupt noch einen Betriebsrat haben. Kaum hört man wieder etwas von diesem IG Metall geführten Betriebsrat, sind es Hiobsbotschaften in Form von Namenslisten. Ist das etwa der Preis dafür, dass die Betriebsräte in die neuen Gesellschaften hinüber gerettet werden?

Die Mitarbeiter sollten sich an die von ihnen gewählten Betriebsräte wenden und sie unter Hinweis auf ihr Wahlversprechen dazu auffordern, den Namenslisten nicht zuzustimmen.

Schweigen kann man hierzu nicht mehr. So geht man mit Menschen, die Angst vor Arbeitsplatzverlust haben, nicht um. Wir empfinden Namenslisten als Verrat an der Belegschaft.

Diesen Artikel hat Netzwerk IT von NCI-net übernommen.

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 27.03.2012 22:11
Früher wurden solche Galgenvögel geteert und gefedert vor die Tore der Stadt gejagt. Vielleicht raffen sich ja mal einige NSN'ler auf und besuchen ihre Betriebsräte, um an das notwendige No Go zu Namenslisten mit Nachdruck einzufordern.
Anonymer Benutzer 28.03.2012 12:47
Zur Zeit werden in den Abteilungen von NSN in München die Namenslisten (BeE) erstellt. Das passiert gerade jetzt oder ist schon seit Freitag am Laufen. Jegliche Namensliste die vom Betriebsrat akzeptiert oder durchgewunken wird ist nicht akzeptabel!!! Ich werte dies als verbrecherischen Akt gegenüber der Belegschaft. Es ist ein Verrat sondersgleichen der durch nichts zu entschuldigen ist! Dieses Ostergeschenk kann sich die IGM und der vom Betriebsrat der diesen Namenslisten zustimmt irgendwo hinschieben. Es reicht nun endgültig!!! Solchen Versagern kann und will ich keine weitere Toleranz entgegegenbringen. Verraten und verkauft worden sind wir alle. Da gibt es nichts mehr schön zu reden. Lest Euch den Text weiter unten genau durch, das ist explosiv. Heute gelesen auf der NCI-Homepage (der einzigen wirkungsvollen Alternative zur IGM-Fraktion im BR): Dienstag, 27.3.2012 Stimmt der Betriebsrat Mch M Namenslisten zu? Der Betriebsratsvorsitzende, Horst Schön (IG Metall), hat heute für Montag, den 2.4.2012 und Dienstag, den 3.4.2012 zu einer zweitägigen Betriebsratssitzung geladen. Mit eingeladen sind Michael Leppek von der IG Metall München und der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Rüdiger Helm. In dieser Sitzung soll es darum gehen, einen Interessenausgleich zu vereinbaren. Dieser soll als wesentlichen Bestandteil eine vom Betriebsrat verabschiedete Namensliste gemäß §1 Abs. 5 KSchG („Negativnamensliste“) für die Mitarbeiter, die gehen sollen, enthalten. Weiter soll einer „Positivnamensliste“ für die Zuordnung zu den neuen Gesellschaften zugestimmt werden. Es ist jetzt schon klar, dass die abschließende Beschlussfassung zu diesem Interessenausgleich mit der Negativnamensliste am Dienstag, den 3.4.2012 um 15 Uhr erfolgen soll. Namenslisten nach §1 Abs. 5 KSchG sind für einen Betriebsrat ein absolutes No Go, denn Namenslisten erschweren Mitarbeitern eine Kündigungsschutzklage erheblich. Durch Zustimmung zu Namenslisten macht sich ein Betriebsrat zu einem Handlanger des Arbeitgebers. Wie will der Betriebsrat in nur zwei Tagen überprüfen, ob die Sozialauswahlkriterien für die 3.600 Mitarbeiter erfüllt sind? Durch die Zustimmung in dieser Eile zu dem Interessenausgleich mit Namenslisten soll einerseits die Kündigungsschutzklage erschwert werden und andererseits die Klage auf Nachteilsausgleich aus §113 Abs.3 BetrVG unmöglich gemacht werden. Der Betriebsrat erschwert mit einer Zustimmung zu dem geplanten Interessenausgleich allen Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sollen, die Durchsetzung ihrer Rechte erheblich. Außerdem sind alle Fraktionen, also auch die IG Metall mit dem Wahlversprechen „mit uns gibt es keine Namenslisten“ angetreten. Gehört hat man in den letzten Wochen viel von der IG Metall, aber wenig vom Betriebsrat, so dass manche Mitarbeiter sich schon gefragt haben, ob sie in der Münchner Martinstraße überhaupt noch einen Betriebsrat haben. Kaum hört man wieder etwas von diesem IG Metall geführten Betriebsrat, sind es Hiobsbotschaften in Form von Namenslisten. Ist das etwa der Preis dafür, dass die Betriebsräte in die neuen Gesellschaften hinüber gerettet werden? Die Mitarbeiter sollten sich an die von ihnen gewählten Betriebsräte wenden und sie unter Hinweis auf ihr Wahlversprechen dazu auffordern, den Namenslisten nicht zuzustimmen. Schweigen kann man hierzu nicht mehr. So geht man mit Menschen, die Angst vor Arbeitsplatzverlust haben, nicht um. Wir empfinden Namenslisten als Verrat an der Belegschaft.