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Bestechung und Mitbestimmung

erstellt von valter zuletzt verändert: 30.08.2008 14:32
Auch Betriebsräte sind in Verruf geraten, weil sie eher bestechlich sind und dabei ihr Mitbestimmungsrecht vergessen.

Die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten aus der Betriebsverfassung kann man wahrnehmen oder sich entgelten lassen. Wenn man mehr als eine Tasse Kaffee für eine Mitbestimmung bekommt, nennt man das Bestechung , wie sie bei VW und Siemens im großen Stil aufgedeckt wurde.

Unterhalb der Bestechung gibt es also noch viele Fälle nicht wahrgenommener Mitbestimmung. Ein Personalmagazin meint, die Mitbestimmung werde die in einigen Bereichen schon von "selbstbewußte Arbeitnehmer":http://www.personal-magazin.de/newsDetails?newsID=1183449789.39&d;_start:int=1 ersetzt. Das ist sicher eine Illusion, die nur solange funktioniert, wenn es keine Kritik gibt.

Mitbetimmen muß natürlich auch gelernt werden und man muß sie auch wahrnehmen wollen, wie bei neu entstandenen Betriebsräten, z.B. bei SAP . Auch erfahrene Betriebsräte überlegen sehr oft, ob sie eine Mitbestimmung, wie bei Auslagerungen, z.B Kantine, Gesundheitsdienst oder beim Werksausweis wahrnehmen, wenn sie sonst konfliktfrei ein paar Zugeständnisse für Betriebsfeiern bekommen.

Was kann man nun machen, wenn der Betriebsrat eben keine Lust hatte, seine Mitbestimmung wahrzunehmen und keine Neuwahl am Horizont ist, in der sich die gewählten Interessenvertreter profilieren müssen?

Zwingen kann man den Betriebsrat wohl nicht, etwas zu tun. Bleibt nur die Öffentlichkeit, die hiermit hergestellt wird. Wie wär' es mit Transparenz , beispielsweise mit einem schwarzen Brett im Netzwerk IT, in dem steht, welche Betriebsräte eine Mitbestimmung (noch) nicht wahrgenommen haben?

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