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Zensurversuch beim Arbeitnehmer Netzwerk NCI durch Siemens GBR

erstellt von valter zuletzt verändert: 30.08.2008 14:32
Im Namen des Siemens GBR wird das Arbeitnehmernetzwerk NCI gerügt, einen Artikel mit dem Titel "Braucht man einen Arbeitnehmervertreter wie Ralf Heckmann" zu entfernen.

Über eine Anwaltskanzlei versucht der Siemens GBR Vorsitzende Heckmann offenbar, das Arbeitnehmernetzwerk NCI , das aus den Siemens Entlassungen in der Münchener Hofmannstrasse hervorging, zu zensieren. NCI nahm dazu auf seiner aktuellen Seite am 23.5.07 Stellung.

Einer der Vorwürfe der Kanzlei ist ein NCI Artikel, in dem die Finanzial Times Deutschland (FTD) vom 18.5.07 zitiert wurde. Dort wurde dem GBR Vorsitzenden Kumpanei in Form gemeinsamer Kartenspiele mit dem über die Schmiergeldaffäre gestürzten Aufsichtsratsvorsitzenden und einstigen Siemens Chef Pierer vorgeworfen.

Der Zensurversuch richtet sich gegen die von vielen Siemensianern gelesene Arbeitnehmerplattform, aber bisher wohl nicht gegen die weiterhin zugängliche Quelle in der FTD. Das Zitieren derart renomierter Wirtschaftszeitungen wird von dem Anwalt des GBR Vorsitzenden als Verdachtsberichterstattung bezeichnet.

Die Zensur sollte auch etliche geheime Protokollnotizen treffen, die Bestandteil von Siemens Betriebsvereinbarungen sind:

  • Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung zu TietoEnator, Interessenausgleich zur Betriebsaufspaltung Enterprise / Carrier vom 27.07.06, Interessenausgleich RD 27.07.06,
  • Protokollnotiz zum Interessenausgleich zur Betriebsaufspaltung über ERA-Anpassungsfonds vom 27.07.06,
  • Protokollnotiz zum Interessenausgleich / Sozialplan Restrukturierung über Auszahlung Abfindung vom 25.07.06,
  • Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung Carrier vom 27.07.06,
  • Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung Enterprise vom 27.07.06.

Die beabsichtigte Zensur von NCI richtet sich auch gegen die Berichterstattung und Kommentierung über das Gehalt des GBR Vorsitzenden, dessen Jahreszieleinkommen von bis zu 162.000 EUR und einem variablen Anteil von 50% beträgt.

NCI hat sich dem Ansinnen einer Zensur nicht gebeugt; denn mit der bisher nicht erfolgreichen Zensur wird offenbar versucht, die von NCI angestrebte Transparenz über Arbeit und Vergütung des GBR Vorsitzenden zunichte zu machen. Eine solche Berichterstattung ist aber durch die vom Grundgesetz geforderte Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Sollte Herr Cromme nicht gleich einmal prüfen, aus welchen Kassen der GBR Vorsitzende seine Rechtsanwälte gegen NCI bezahlen läßt?

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