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Strafrecht bei Bestechung von Betriebsräten

erstellt von valter zuletzt verändert: 30.08.2008 14:32
Die Betriebsverfassung kennt zwar den Straftatbestand der Bestechung in BetrVG § 119, doch dessen Reichweite wird nur selten ausgelotet, weil dazu Anträge der Betriebsräte oder Gewerkschaften nötig sind.

Vom Strafrecht in der Betriebsverfassung, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist, wird nur allzu selten Gebrauch gemacht, auch wenn wie im Fall Siemens erwiesen zu sein scheint, daß sich ein Konzern seinen eigenen Betriebsrat gekauft hat.

Nachdem jedoch bei Siemens ein Zentralvorstand seit einer Woche in Untersuchungshaft genommen wurde, ist die IG-Metall nun dabei zu prüfen, das Strafrecht in der Betriebsverfassung zu prüfen, business-wissen vom 31.3.07. Warum dabei noch überlegt wird, kann man nur vermuten, doch hoffentlich nicht, um eventuell auch noch beteiligte IGM Aufsichtsräte zu decken?

Schließlich haben die AUB durchtränkten "Betriebsräte es auch noch nicht":news20070221-001 geschafft, die Betriebsverfassung für eine Bereinigung des Bestechungssumpfes einzusetzen. Wenigstens die IG-Metall Spitze ist dazu bereit, das Strafrecht der Betriebsverfassung einzusetzen, Business News und IGM vom 2.4.07. Sonst wäre der Ruf nach schärferen Strafrechtsregeln angemessen, sz vom 28.3.07.

Immer noch unbeirrt von den Skandalen hat die Konzernleitung einschließlich Aufsichtsrat für sich immer noch keine Konsequenzen gezogen und "träumen weiter":news20070329-002 davon, ob sich dieser immer weiter ausweitende Skandal nicht auch noch aussitzen ließe.

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:08
Strafrecht bei Bestechung von Betriebsräten?

Was keiner zur Kenntnis nehmen will ist doch wohl, daß die Story vom dem selben Boot in dem alle sitzen, die Unternehmer und die Arbeiter, nichts als eine dumme Mär ist. Wenn selbst die Bestechung von Betriebsräten, die gegen die Logik des kapitalistischen Geschäftemachens n i c h t s einzuwenden haben, gewissen Managern schon wichtig ist und somit einiges an Geld wert ist, kann jeder der bis 3 zählen kann sich vorstellen, mit welchen gegensätzlichen Interessen man es hier zu tun hat.

Statt das Übel an der Wurzel anzugehen und das schädliche Verhältnis der Lohnarbeit abzulehnen und alles daran zu setzen, damit Schluß zu machen, heißt der Vorschlag "Strafrecht einsetzen" ja nichts anderes als das segensreiche Verhältnis, weswegen das alles veranstaltet wird, beizubehalten!

Ein schlechter Vorschlag - oder?
Anonymus2007 15.08.2008 11:08
Es gibt da zusätzlich noch Gerüchte, die Verstrickungen zwischen Betriebsrat und IG Metall heraufbeschwören könnten. Allerdings werden diese wohl niemals offenbar, wenn sich EHEMALIGE BenQ und Siemens Mitarbeiter nicht wehren. Es geht um Verluste in geschätzter Milliardenhöhe bei der Metallrente die als tolles Vorsorgeinstrument werbewirksam inszeniert wurde. Wenn da mal nicht der Betriebsrat bei den Provisionen in ebenfalls 6stelliger Höhe nicht auch seine Hände aufgehalten haben könnte? Fragen darf man oder? Die Zeche tragen wie immer die Kleinen. Denn das Geld für die Provisonen der Initaitoren, Vertriebe und sonstigen Beteiligten fehlt am Ende des Vertrages. Bzw. auch schon beim Arbeitgeberwechsel. Hat es noch niemand gemerkt? Oder sind wir wirklich so dumm, weil wir es als normal empfinden daß beim Verkauf solcher Verträge Tausende von Euros die hart verdient wurden in die Taschen der Oberschicht wandern die einfach nur lächeln und sich wie einst die Räuber Ihrer leichten Beute erfreuen? Sind wir alle wirklich so dumm zu glauben daß Beratung kostenlos ist? Und das die Betriebsräte wirklich nur das Beste wollten? Das Beste für Ihre Mitarbeiter. Oder das Beste für sich??? Wie viele haben eine Rechtschutz und sind dennoch nicht in der Lage sich zu wehren? Vielleicht weil Sie es nicht wissen (wollen?) Viel Spaß beim fröhlichen weiter Abkassieren und sich nicht dabei erwischen lassen. Jeder der sich nicht dagegen wehrt braucht nicht zu jammern, wenn er betrogen wurde. Es ist wohl einfach in ein Klagelied Oberschicht hat Macht über Unterschicht einzustimmen als etwas zu tun.
Viel Spaß auch noch beim fröhlichen einstimmen in das Lied derjenigen, die sich sicher fühlen obwohl Sie längst Opfer sind weil man Ihnen erzählt alles ist in Ordnung. Bei der Anwaltssuche sollte man sich übrigens nicht leichtfertig in die Höhle des Löwen begeben, denn es soll doch tatsächlich Anwälte geben, die im Auftrag der Versicherungslobby arbeiten?.
Übrigens Thema Strafrecht. Wenn die Provisionen dem Arbeitnehmer in einer betrieblichen Altersvorsorge z. B. Direktversicherung belastet werden könnte das den Straftatbestand der Untreue erfüllen? Ich denke sehr wohl. Denn der Arbeitgeber ist aus meiner Sicht Treuhänder des Lohnes der hier umgewandelt wird. Und da darf doch wohl nichts fehlen? Stimmt. Es fehlt nie etwas. Das Geld hat nur jemand anderes ;-)