NRW Datenschutz findet keine Fehler bei CINRAM
Netzwerk IT hatte noch im April 2005 beim NRW Datenschutzbeauftragten gefragt, wie es zur Weitergabe von persönlichen Daten an die Leihfirmen gegekommen sei. Nach vielen Monaten Gelegenheit, Dokumente verschwinden zu lassen, teilt der Bearbeiter im Düsseldorfer Amt schriftlich mit, daß er solche Datenweitergabe nicht feststellen könne (Aktenzeichen: 73.21.1.0-575/05). Eine Prüfung des Datenschutzes könne seiner Ansicht nach nur dann erfolgreich sein, wenn sich Betroffene bei ihm melden.
Den Vorschlag macht der Datenschutzbeauftragte, der gegen den Protest von Netzwerk IT Informationen an die "Anwälte":news_item.2005-06-27.7342643415 von CINRAM weitergibt. Ist es da verwunderlich, daß man sich an diesen Datenschützer nicht wenden kann, weil die Vertraulichkeit der Daten nicht sicher ist? Da könnte man sich ja gleich an CINRAM wenden, um sich über CINRAM zu beschweren und zur Antwort bekommen, daß nicht CINRAM sondern der Fragesteller der Schuldige sei.
Für so einen Datenschutzbeauftragten zahlen wir auch noch Steuern.
Reine Steuerverschwendung.
Hat er nicht selbst gegen den Datenschutz verstossen in dem er die Sache Cinrams Anwälten zugespielt hat.
Sowas ist ja schon pervers.
Was meint dieser Hiri den wie Netzwerkit an die Informationen gekommen ist.
Der hat null ahnung das hier Betroffene über ihre Probleme reden und dadurch kommen solche sachen ans Tageslicht.
Wie können solche Unfähigen auch noch Staatsbedienstete sein?
Dann versuchen wir mal einen geschädigten dazu zu übereden die Sache zu melden.
Da bricht dem Beamten bestimmt jetzt schon der Schweiß aus da das ja bedeuten würde das er sich bewegen muß(Arbeiten).