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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:34
Auf eine Anfrage vom 14. März 2005 benennt der NRW Datenschutz einen Bearbeiter und wirft erste Fragen auf. Der Text des Briefes steht hier:

Bearbeiter: Herr V.. Durchwahl: 0211-38424-44 Az.: 73.21.1.0-575/05

Weitergabe von Beschäftigtendaten an Leiharbeitsfirmen

Ihre E-Mail vom 14.03.2005

Sehr geehrter Herr Anders,

Frau Gayk hat mir Ihre Anfrage zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die Zulässigkeit der Weitergabe personenbezogener Daten richtet sich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG, insbesondere §§ 4 und 28 BDSG. Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes scheidet eine Einwilligung der betroffenen Person i.d.R. als Rechtsgrundlage aus. Daher ist zu prüfen, ob die Datenweitergaben durch die Firma Cinram GmbH, Max-Planck-Straße 1 -9, 52477 Alsdorf, an die erwähnten Leiharbeitsfirmen durch die gesetzlichen Erlaubnisttatbestände des BDSG gedeckt ist.

Hierbei kommt es vornehmlich auf die Frage an,

  • ob die Übermittlung personenbezogener Daten, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erhoben und gespeichert wurden, vom Vertragsverhältnis gedeckt ist (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG).

Scheidet diese Regelung als Erlaubnistatbestand für die genannten Übermittlungen aus, so ist zu prüfen,

  • ob die mit der Personaldatenübermittlung verfolgten Interessen von Cinram oder des Leiharbeitsunternehmens die Übermittlung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG bzw. § 28 Abs. 3 Nr. 1 BDSG rechtfertigen können.

Eine konkrete Beurteilung der von Ihnen geschilderten Fälle kann jedoch erst auf der Basis weiterer Informationen erfolgen. Insbesondere wird es notwendig sein, die Angelegenheit gegenüber Cinram aufzugreifen.

Dazu benötige ich die Namen sowie nähere Angaben der Betroffenen zu der Frage, welche Daten an welche Leiharbeitsunternehmen übermittelt worden sind. Gegebenenfalls können sich die Betroffenen direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

B V

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Reichsstraße 43 , 40217 Düsseldorf

Tel.:0211-38424-0 , Fax: 0211-38424-10

E-Mail und Link

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Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Weg nur verschlüsselt an uns übermittelt werden.

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