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Die Mühlen der Gerichte bei Ackermann

erstellt von valter zuletzt verändert: 25.08.2008 18:30
Der Freispruch des Düsseldorfer Landgerichtes kann nicht bestätigt werden, in dem der mächtige Chef der Deutschen Bank noch mit einem Viktory Zeichen stand. BGH Aktenzeichen: 3 StR 470/04

Insgesamt 57 Millionen Euro Prämien bei dem Vodafone Deal mit D2, einer feindlichen Übernahme, die den Vorständen ordentlich versüßt wurde, sind kein bloßer "Verbotsirrtum", urteilte der BGH heute am 21.12.05. Der Fall Ackermann kommt wieder vor eine andere Kammer des Düsseldorfer Landgerichtes, derStandard vom 21.12.05.

Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit hat sich in diesem BGH Urteil bewiesen, indem der von vielen von Anbeginn an als Fehlurteil erkannte Freispruch der Manager, die sich und andere so freizügig bedient hatten, wieder aufgehoben wurde, FAZ vom 21.12.05. Der BGH beendet Selbstbedienung in den Chefetagen und macht daraus wieder einen Fall , der auf eine Aburteilung wartet. Also deshalb verstecken viele Manager ihre Millionen-Gehälter.

Es ist nur schade, dass so ein Urteil über die Ethik von Managern erst aufgrund der Veruntreuung von Aktionärswerten zustande kommen. Es wird Zeit auch über die Verantwortung von Managern gegenüber den Beschäftigten nachzudenken. Was sind schon 2000 Entlassungen im Februar 2005 im Verhältnis zu den Millionen an die Manager?

Das einfache Rechtsempfinden begrüßt dieses Urteil gegen den Chef der Deutschen Bank, weil die ungenierte Bedienung bei dem Vodafone-D2 Deal nicht nur unerträglich für Aktionäre ist, während sie ihre Mitarbeiter wie Knechte unerträglich mit einer Pseuso-Ethik drangsalieren, vergl. dazu auch die Wal-Mart Entscheidungen.

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(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 15.08.2008 11:08
"Es ist nur schade, dass so ein Urteil über die Ethik von Managern erst aufgrund der Veruntreuung von Aktionärswerten zustande kommen."

Hier gehts überhaupt nicht um Ethik!

Hier gehts es darum, zu klären, ob Eigentumsrechte verletzt wurden.

Wer meint es ginge um Ethik, kommt dann noch auf die komische Idee, Managern eine Ethik in Bezug auf die Benutzung von Arbeitnehmern anzudichten. Dabei ist die rechtsstaatlich einwandfrei geregelt: Sie haben sich als Mittel der Bereicherung des Kapitals zu bewähren. Wenn sie dafür nicht taugen, dürfen sie entlassen werden.

Die "Moralkritiker" haben daran nichts auszusetzen. Wem nützt ihr Standpunkt damit?