Kontrolle der Bankenkontrolle
Die BaFin soll Banken und Versicherungen kontrollieren und ist selbst in die Kritik der Bestechlichkeit geraten, Netzwerk IT vom 12.9.06. Dabei stellte sich schon die Frage der Kontrolle der Kontrollinstanz, die vom Finanzministerium zu leisten wäre.
Nun ist das Finanzministerium mit seinem Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz in die Kritik geraten, weil der BaFin neue Kompetenzen bei der Bundesbank zugewiesen werden sollen, die der Bundesbank weggenommen werden müssen, FTD vom 24.7.07.
Eigentlich sieht das ganz nach einem Kompetenzstreit aus. Leider sind aber noch Altlasten in der BaFin zu bereinigen, um es als kompetente Kontrollinstanz anerkennen zu können.
Ein Beispiel ist die Gesundheitsreform, in der die BaFin auch die Kontrolle über die privaten Krankenversicherungen (PKV) ausüben sollte. Eigentlich erwartet man beim Unterlaufen der Gesetze durch eine private Krankenversicherung, Continentale, ein Einschreiten der BaFin, um das schwarze Schaf der eigenen Reihen wieder auf den korrekten Pfad zu bringen. Kann man beruhigt neue Kompetenzen vergeben, solange die BaFin nicht einmal in der Lage ist, die eigenen Baustellen zu bereinigen und eigenmächtig gegen bestehende Gesetze handelnde PKV zur Raison zu bringen?
§ 2 + 3 MBKK = Regelung von Beginn und Wartezeiten = geltende Musterbedingungen
Das GKV-WSG steht in teilen diesen Regelungen entgegen, ist aber nicht höherrangig
Wo soll also das BaFin eingreifen?
Zum Beispiel müsste es den Standardtarif bzw. den zu bildenden Basistarif verbieten, da beide höherrangigen Recht nämlich EU-Recht entgegen stehen.
Insofern hast Du Recht. Das BaFin arbeitet mit der Regierung kollusiv gegen geltendes Recht und macht sich somit strafbar.