Ackermanns neuer Deal mit den Staatsanwälten
Der Mannesmann-Deal, bei dem sich die damaligen Aufsichtsräte mit 57 Millionen bedient hattem, um D2 an Vodafone zu verkaufen, soll nach einem neuen Deal mit den Düsseldorfer Staatsanwälten mit 5,8 Millionen Bußgeldern beendet werden.
Noch vor einem Jahr hatte der BGH in seinem Urteil 3 StR 470/04 einen spektakulären Freispruch des Düsseldorfer Landgerichtes verworfen, weil es sich nicht bloß um einen Verbotsirrtum handelt, wenn sich Aufsichtsräte derart bedienen.
Hatte man angenommen, daß die Gerechtigkeit nun doch zum Zuge käme, sieht aber alles jetzt nach einem neuen Deal oder Ablasshandel aus, bei dem die Angeklagten sich freikaufen. Insbesondere Herr Ackermann habe nun lange genug gelitten in seiner Chefetage. Deshalb soll es zu dem Deal kommen, obwohl Geld keine Rolle spielt, wenn man jährlich mit 20 Millionen rechnet.
Das Empfinden für Gerechtigkeit wird wohl damit einen Dämpfer bekommen, weil so mancher Herrn Ackermann lieber beim Tütenkleben oder einer karitative Tätigkeit hätte sehen wollen. Dazu wird es nicht kommen, ebensowenig zu einer Verurteilung, wenn das Gericht diesem Vorschlag nun folgt. Ob der BGH das auch als probate Lösung ansieht?