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SUMMARY:Kammertermin Erstinstanz Josef A. gegen Siemens AG
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DESCRIPTION:Siemens hatte mehrere Mitarbeiter im Rahmen einer Kündigu
 ngswelle mit einer zweiten Änderungskündigung bedacht. Damit sind Mi
 tarbeiter denen betriebsbedingt wegen "Restbetriebsschließung" gekün
 digt wurde\, über das Bestehen des konstruierten Betriebes hinaus\, M
 itarbeiter der Siemens AG geblieben. Um das Konstrukt vor Gericht nich
 t zu gefährden\, wurde der interne Netzzugang  eliminiert\, damit die
  "Restbetriebabteilung" unsichtbar gemacht werden konnte. Sind das ein
 es Weltkonzerns würdige Methoden. Ist das compliant?\n \nSiemens klag
 t ja großtönig über Fachkräftemangel. Da ist es doch jedem sofort 
 einsichtig\, daß langjährigen Mitarbeitern eher eine Änderungskünd
 igung zugedacht wird\, als diese auf freie Stellen\, ggf. mit Schulung
 smaßnahmen verknüpft\, einzusetzen.\n\nDie Zuordnung zur in den Änd
 erungskündigungen  angebotenen Stelle ist mittels "Stellenmatsching" 
  erfolgt.  Da wird für eine technisch ausgebildete Frau mit Führungs
 erfahrung\, gerne Teamassistenz als beste Möglichkeit gefunden. Ehema
 lige Lehrer passen sicher am besten in die Schicht ans Montageband ein
 es Siemenswerkes. Eine dreissigprozentige Überschneidung mit der Stel
 lenanforderung für einen Mitarbeiter ist nicht gerade ein Merkmal fü
 r sorgfältige Prüfung. Die Siemens AG darf da sogar noch großzügig
 er sein\, da ist es auch in Ordnung\, wenn die Schnittmenge Mitarbeite
 r zur Stelle 100% daneben liegt. - Sollte ein Tool zur Anwendung gekom
 men sein\, sollte die Funktionalität desselben einer verschärften Pr
 üfung unterzogen werden. -  \nNichtsdestotrotz wird vom Mitarbeiter v
 or Gericht per Gesetz abverlangt seine Eignung darzulegen\, die dann v
 on denen bezweifelt wird\, die sich nicht scheuten mit eher weniger al
 s mehr geeigneten Stellen\, und in den meisten Fällen finanziell mit 
 starken Verlusten und möglichst auch Ortswechsel verbundenen Angebote
 n\, aufzuwarten.
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